Soforthilfe heißt bei uns: Die Reihenfolge stimmt. Erst stoppen, dann messen, dann trocknen, dann wiederherstellen. Wer einen Trockner aufstellt, ohne das Leck zu kennen, zahlt Strom für nichts.
Erstmaßnahmen am Telefon
Beim ersten Anruf gehen wir mit Ihnen durch, was jetzt zählt: Haupthahn oder Absperrventil schließen, Sicherung des betroffenen Bereichs ausschalten, Möbel und Teppiche aus dem nassen Bereich räumen, stehendes Wasser aufnehmen. Wir fragen nach Baujahr, Etage und Bodenaufbau, damit wir einschätzen können, wohin das Wasser gelaufen sein kann. Ist die Ursache ein geplatztes Rohr, läuft parallel die Rohrbruch-Sanierung an, damit die Trocknung nicht gegen nachlaufendes Wasser arbeitet.
Leckortung und Feuchtemessung
Unser Team misst mit kapazitiven Geräten und Widerstandssonden, wie weit die Feuchte in Wand, Estrich und Dämmschicht reicht, und hält jeden Messpunkt mit Grundriss im Protokoll fest. Ist die Ursache nicht sichtbar, kommen Thermografie, Prüfgas oder Rohrkamera zum Einsatz. Erst mit dem Messbild steht fest, welche Räume und Bauteile getrocknet werden müssen und ob die Nachbarwohnung betroffen ist. Zeigt sich ein nasser Fleck im Geschoss darunter, lesen Sie unter Wasserschaden an der Decke, wie wir dort vorgehen.

Je nach Bauteil stellen wir Kondensations- oder Adsorptionstrockner auf, bei nasser Dämmschicht unter dem Estrich arbeitet ein Unterdruckverfahren über Randfugen oder Bohrungen. In bewohnten Räumen setzen wir Saugverfahren mit Filtern ein, damit keine Partikel aus dem Fußbodenaufbau in die Raumluft gelangen. Ist auch Hausrat betroffen, weil eine Waschmaschine oder Spülmaschine ausgelaufen ist, trennen wir Gebäudeschaden und Hausratschaden schon in der Dokumentation, weil zwei Versicherungen zuständig sein können.
Zur Schadendokumentation gehören nach dem Ablauf der VdS 3150 (Entwurf, Stand 09/2024) Schadenaufnahme mit Grundriss, Angebot, Auftrag, Messprotokoll mit Messpunkten, Abnahme und Rechnung. Wir fotografieren den Zustand vor dem ersten Eingriff, notieren Datum und Uhrzeit und übergeben Ihnen die Unterlagen gesammelt. So kann der Sachbearbeiter die Trocknung freigeben, ohne dass erst ein Gutachter anreisen muss. Was Sie selbst fotografieren sollten, steht in den Fragen weiter unten.
Kommt das Wasser nicht aus einer Leitung, sondern durch Starkregen, Rückstau oder Grundwasser, zahlt die Wohngebäudeversicherung nur mit Elementarbaustein (Verbraucherzentrale, Stand 08/2026). Die Ursache halten wir beim ersten Termin im Protokoll fest.